Direkt zur Suche springen Direkt zur Navigation springen Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Fußzeile springen

Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

alle aktuellen Informationen & Bekanntmachungen der Verbandsgemeindewerke finden Sie im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sowie hier auf unserer Homepage.

Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Informationen & Bekanntmachungen

Informationen der Verbandsgemeindewerke für alle Grundstückseigentümer
Jahresbescheid für Wasser und Abwasser kurz und einfach erklärt

 

Ab dem 26.01.2023 werden die jährlichen Abgabenbescheide für Wasser und Abwasser zugestellt.

Aufgrund der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld und der damit verbundenen Angleichung der Wasser- und Abwasserentgelte kommt es zu zahlreichen Änderungen, die wir nachfolgend zusammengefasst haben.

Neben den verbrauchsabhängigen Gebühren für Wasser und Schmutzwasser enthält der Bescheid auch wiederkehrende Beiträge (wkB) für die Wasserversorgung sowie die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.


Die ab dem 01.01.2023 geltenden Gebühren und Beitragssätze lauten wie folgt:

Wassergebühr*     1,93 €/m³
Schmutzwassergebühr     2,20 €/m³
wiederkehrender Beitrag Wasser*     0,16 €/m²
wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser     0,15 €/m²
wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser     0,45 €/m²

* inkl. 7 % Mehrwertsteuer
 

Die Entgeltsätze wurden vom Verbandsgemeinderat als verantwortlichem Entscheidungsträger in der Sitzung am 21.12.2022 beschlossen.

Bei der Wasser- und Schmutzwassergebühr wird in dem Jahresbescheid 2022 der Jahresverbrauch mit den geleisteten Abschlagszahlungen verglichen und in der ersten Rate zum 01.03.2023 aufgerechnet. Der Verbrauch im Jahr 2022 dient gleichzeitig als Grundlage für die Abschläge (Vorausleistungen) für das Jahr 2023, die dann auf 10 Monatsraten aufgeteilt werden.

Bei den wiederkehrenden Beiträgen (wkB), die auch für unbebaute Grundstücke mit Baulandqualität erhoben werden, kommt es auf die zulässige bauliche Ausnutzung eines Grundstückes an.

So besagt zum Beispiel der Wert 0,4 beim wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser, dass maximal 40 % (= 0,4) eines Grundstückes bebaut bzw. befestigt werden dürfen.
 

Der Rechenweg sieht am Beispiel eines 700 m² großen Grundstückes dann wie folgt aus:

beitragspflichtige Grundstücksfläche         700 m²
x Wert 0,4x             0,4
= maximal zu bebauende/befestigende Fläche         280 m²
x Beitragssatzx   0,45 €/m²
Summe wkB Niederschlagswasser       126,00 €


Vergleichbar ist der Rechenweg beim wkB Wasser und Schmutzwasser. Bei diesen Beitragsarten ist es maßgeblich wie viele Geschosse (Etagen) zulässig sind. Bei einer zulässigen 2-geschossigen Bebauung (grundsätzlich alle Grundstücke außerhalb von einem Bebauungsplangebiet) wird bei dem oben genannten Beispiel der Vollgeschosszuschlag 1,2 (= Grundstücksfläche 1,0 mit Zuschlägen für Vollgeschosse 20 % einheitlich für die ersten beiden Vollgeschosse = 1,2) zugrunde gelegt:
 

wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung:          700 m² x 1,2 x 0,16 €/m² =134,40 €
wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser:         700 m² x 1,2 x 0,15 €/m² =126,00 €


Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich zu den wiederkehrenden Beiträgen, der durch eine Wasseruhr gemessene und durch Selbstablesung übermittelte Jahresverbrauch für die Berechnung der Wasser- bzw. Schmutzwassergebühr zugrunde gelegt.

Dabei wird bei der Wassergebühr der Verbrauch mit dem Gebührensatz 1,93 €/m³ und die Schmutzwassergebühr mit 90 % der Verbrauchsmenge und dem Gebührensatz 2,20 €/m³ berechnet.
 

Für einen Wasserverbrauch von 100 m³ werden ab 2023 folgende Gebühren berechnet:

Wassergebühr:   100 m³ x 1,93 €/m³= 193,00 €
Schmutzwassergebühr:  90 m³ (90 % der Wassermenge) x 2,20 €/m³  = 198,00 €


Die Abgaben betragen somit für ein 700 m² großes, unbebautes Grundstück:

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser:     126,00 €
Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung:      134,40 €
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser:     126,00 €
Abgaben ab 2023:       386,40 €


Die Abgaben betragen somit für ein 700 m² großes Grundstück mit einem Verbrauch von 100 m³:

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser:     126,00 €
Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung:      134,40 €
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser:     126,00 €
Wassergebühr:     193,00 €
Schmutzwassergebühr:     198,00 €
Abgaben ab 2023:     777,40 €


Fragen zum komplexen Bereich der verschiedenen Entgeltarten beantworten Ihnen gerne die Kolleginnen
Bärbel Hähn (02681/85-238),
Anja Eul (02681/85-246) und
Yvonne Lysson-Wodarz (02681/85-274).


Zusätzlich werden wir auf unserer Homepage unter www.vg-ak-ff.de unter der Rubrik Wasser und Abwasser einen „Bescheiderklärer“ veröffentlichen.

Ihre Verbandsgemeindewerke

Die Änderungen der Gebühren- und Beitragsstruktur ab dem 01.01.2023 finden Sie hier.

Besucheranschrift

Rathaus in Flammersfeld
1. Obergeschoss
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Postanschrift

Verbandsgemeindewerke
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Allgemeiner Schriftverkehr:
posteingang-vgw@vg-ak-ff.de

Digitale Rechnungen:
rechnungseingang-vgw@vg-ak-ff.de

Hausanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse

Westerwald Bank eG
IBAN: DE26 5739 1800 0070 0011 01

Sparkasse Westerwald-Sieg
IBAN: DE30 5735 1030 0000 0003 15